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IP-Protokollierung in Deutschland möglicherweise nicht rechtmäßig?




Erster Beitrag:



Nach einem Urteil des BGH ist die Speicherung von IP-Adressen unzulässig.
Auf der Seite: http://www.daten-speicherung.de/index.php/2006/11/

steht nun folgendes dazu:
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Quote:
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...Als nächstes werden Betreiber von Websites mit Klagen gegen die verdachtsunabhängige Protokollierung der IP-Adressen ihrer Besucher zu rechnen haben. Auch diese Protokollierung verstößt klar gegen das Teledienst-Datenschutzgesetz, weil sie nicht erforderlich ist. Die Beseitigung von Störungen, die Datensicherheit oder die Missbrauchsbekämpfung (z.B. DDos-Angriffe, Spam) rechtfertigt nach dem klaren Urteil des Landgerichts Darmstadt keine generalpräventive Pauschalspeicherung der IP-Adressen sämtlicher Nutzer, wie sie etwa bei Heise, Ebay und Amazon praktiziert wird. Auch ein IP-Logging zu statistischen Zwecken (Counter) ist unzulässig.

Als Betreiber einer (auch privaten) Website muss man sich selbst darum kümmern, dass auf der eigenen Webseite keine IP-Adressen geloggt werden.



Wie ist Eure Meinung dazu?
Geschrieben am 07.11.2006 08:06



Die Antwort(en) zu dem Beitrag:



hmm
eigentlich ist es schön und sinvoll was da gefordert wird, wenn private seiten informationen an die bllen liefern, so sollte man schon ein auge drauf werfen was gespeichert wird.

und abmahnanwälte sind wie heuschrecken, derzeit tut sich ja mediamarkt hervor, manche kleinen webshops haben von 3 verscheidenen mediamärkten abmahnungen bekommen.

und die suchen nur solche kleinigkeiten
Geschrieben am 07.11.2006 08:33



Das BGH-Urteil wird wohl nichts an der Praxis ändern. Der Provider wird dem Urteil nur im Falle des Klägers nachkommen.
---Off Topic---
Es gab auch schon Fälle, wo BGH-Urteile überhaupt nicht umgesetzt wurden! Von daher sind für die Praxis BGH-Urteile überhaupt nicht beeindruckend.
---Ende Off Topic---
Ich glaube nicht, daß das Mitloggen von IP-Nummern auf Webseiten in absehbarer Zeit unterbunden wird, da der Datenschutz in Deutschland einen immer geringeren Stellenwert hat.
Geschrieben am 07.11.2006 20:56



was mich interesiert ist weniger was die teledumm dammit macht.

es ist einfach eine sache für die du dir schnell mal eine abmahnung voneinem ungeliebten konkurenten oder sonstwehm einhandeln kannst.

siehe
http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/news.php

das forum wurde auf grundlage des allerersten heise forum urteils abgemahnt (es geht dort darum das jeder beitrag vom admin abgesegnet werden mus bevor er veröffentlicht wird)

in zweiter instanz gewan heise, aber die abmahnungen liegen im raum (liegen meist so im bereich 1000-2000 euro)

und solltest du auf deiner page auch nur den hauch von etwas haben das jemand anderen stören könnte, so geht dieser zum anwalt und läßt dich abmahnen.


[zitat]
Dieser hat sich beispielsweise des Vergehens schuldig gemacht, für ein Sommerfest ein Stück Landkarte einzuscannen und als Lageskizze ins Internet zu stellen.
Oder er hat im Impressum seinen Vornamen nur abgekürzt angegeben.
Oder statt der Hausadresse sein Postfach genannt.
Oder eine Presseerwähnung mit dem Logo der Zeitung geschmückt.
Oder in seinem Shop nicht alle Preise ausdrücklich als Bruttopreise gekennzeichnet.
Oder T-Shirts seines Fußballvereins versteigert.
Oder sein selbstprogrammiertes Spiel nach einem gängigen Kartenlegespiel benannt.
[/zitat]
das sind so einpar gründe weswegen jemand abgemahnt wurde.

http://www.abmahnwelle.de
hier weitere infos.
Geschrieben am 07.11.2006 22:40



Der verlinkte Fall betrifft Foren, die abgemahnt wurden, weil ein User rechtswidrige Inhalte ins Forum gestellt hat oder eine geschützte Marke als Usernamen verwendet hat. Daß wir im Zeitalter der Abmahnwelle leben, wo für jeden Kleckerkram Abmahnungen verschickt werden und Anwälte gezielt nach solchen Verstößen googeln, ist mir durchaus bewußt.
Bis auf zwei Ausnahmen sind mir die Gründe für die Abmahnung in dem Zitat schon geläufig und nachvollziehbar.
Nicht geläufig ist mir, warum eine Abmahnung für den Verkauf eines Fußball-T-Shirts erfolgte. War es ein Plagiat?
Beim Verwenden eines Logos einer Zeitung kommt es sicher darauf an, ob das Logo mit einem Link zu der betreffenden Zeitung, besser zu dem betreffenden Presseartikel versehen ist.

Daß bereits die Erstabmahnung kostenpflichtig ist, ist wieder mal ein typisch deutsches Problem und auch mir ein Dorn im Auge!

Was die Speicherung der IP-Nummer angeht: Da muß sich Heinz schon dazu äußern, denn ich kann ja die Funktion der IP-Speicherung nicht löschen. Wenn ich abgemahnt werde, weil ich den PWT-Counter benutze, halte ich das für absoluten Irrsinn!
Geschrieben am 08.11.2006 19:44



Das Ganze zu verbieten wird sich sicherlich nicht durchsetzen lassen!
Viel interessanter wäre allerdings die Frage, wo dem "Endnutzer" der Riegel vorgeschoben werden kann.
Hierbei denke ich speziell an "Otto-Normal-Verbraucher"!
Es gibt ja eine Menge privater Webmaster, welche denken, IP-Daten richtig auswerten zu können, um anschliessend, rein aus Verdachtsmomenten heraus, die falschen Leute mit Vorhaltungen usw. zu belästigen.

Ebenfalls von Interesse wäre mal der Umfang des Strafmasses!

[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von: Fresh-Fox-Fanclub am 08.11.2006 20:40 ]
Geschrieben am 08.11.2006 20:36



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Am 08.11.2006 19:44, hat mosyr dieses geschrieben:
Der verlinkte Fall betrifft Foren, die abgemahnt wurden, weil ein User rechtswidrige Inhalte ins Forum gestellt hat oder eine geschützte Marke als Usernamen verwendet hat. Daß wir im Zeitalter der Abmahnwelle leben, wo für jeden Kleckerkram Abmahnungen verschickt werden und Anwälte gezielt nach solchen Verstößen googeln, ist mir durchaus bewußt.


das ist schon richtig, abgemahnt wurde trotzdem, und dan heißt es zahlen oder man geh vor gericht.
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Bis auf zwei Ausnahmen sind mir die Gründe für die Abmahnung in dem Zitat schon geläufig und nachvollziehbar.
Nicht geläufig ist mir, warum eine Abmahnung für den Verkauf eines Fußball-T-Shirts erfolgte. War es ein Plagiat?
Beim Verwenden eines Logos einer Zeitung kommt es sicher darauf an, ob das Logo mit einem Link zu der betreffenden Zeitung, besser zu dem betreffenden Presseartikel versehen ist.


vom t-shirt weis ich net genau, etweder plagiat, oder selber angefertigt.
trotz eines links darfst du das logo nciht verwenden (der link war sicherlcih auch gegeben)
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Daß bereits die Erstabmahnung kostenpflichtig ist, ist wieder mal ein typisch deutsches Problem und auch mir ein Dorn im Auge!

Was die Speicherung der IP-Nummer angeht: Da muß sich Heinz schon dazu äußern, denn ich kann ja die Funktion der IP-Speicherung nicht löschen. Wenn ich abgemahnt werde, weil ich den PWT-Counter benutze, halte ich das für absoluten Irrsinn!


irrsin hin irrsin her, wen die abmahnung zu dir kommt, must du geradestehen, immerhin hast du den counter eingebunden. wenn du was "illegales" einbindest haftest du dafür ja auch.


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Am 08.11.2006 20:36, hat Fresh-Fox-Fanclub dieses geschrieben:
Das Ganze zu verbieten wird sich sicherlich nicht durchsetzen lassen!


für eine abmahnung reicht ein urteil auf das man sich bezieht, und einen kläger.
dan entweder zahlen oder vor gericht ziehen.
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Viel interessanter wäre allerdings die Frage, wo dem "Endnutzer" der Riegel vorgeschoben werden kann.
Hierbei denke ich speziell an "Otto-Normal-Verbraucher"!
Es gibt ja eine Menge privater Webmaster, welche denken, IP-Daten richtig auswerten zu können, um anschliessend, rein aus Verdachtsmomenten heraus, die falschen Leute mit Vorhaltungen usw. zu belästigen.

Ebenfalls von Interesse wäre mal der Umfang des Strafmasses!



auch wenn die sachen wegen geringfügigkeit oder mit einer kleinen strafe beendet wird, die abmahnung mus dan oft trotzdem noch bezahlt werden.

ich will keien pferde scheu machen, ich werde den counter auch nutzen, aber sobald eine abmahnung zu diesem thema auftaucht, dan werde ich mir dazu ernsthafte gedanken machen müssen.
Geschrieben am 08.11.2006 20:56



Abmahnungen sind echt ätzend. Und sie treffen mittlerweile jeden, früher oder später, der eine WebSite hat. Manchmal ist eine Abmahnung vielleicht gerechtfertigt. Meistens jedoch an den Haaren herbeigezogen. Klar, mit Paragraphen belegt, aber dennoch Irrsin. Daß man das Logo einer Zeitung nicht benutzen darf ... nun ja, das hat schon was. Man kann ja froh sein, wenn man den Namen noch nennen darf. Aber, sagen wir das nicht zu laut, sonst mahnt ein Anwalt auch das noch ab. Wir erinnern uns an den legendären 'Explorer'-Streit.

Das mit der IP-Adresse könnte allerdings ein ernstes Problem werden! Und findige Anwälte werden schnell darauf kommen, daß sie nur mal kurz googeln müssen, um "ungefähr 123.000 für primawebtools." zu finden. Da wird mancher Anwalt zum Multimillionär.



Andererseits sollte man es auch so betrachten: Wenn die IP-Adressen bei den Providern (darauf bezog sich das Urteil ja) gelöscht werden, dann ist die eindeutige Zuordnung zum Benutzer ja nicht mehr möglich. Insofern spielt es keine Rolle, ob ich die IP-Adresse eines Nutzers habe, weil weder ich noch sonst jemand sie einem Nutzer zuordnen kann. Demnach sind es aber keine persönlichen Daten mehr sondern allgemeine statistische Informationen, und das Datenschutzgesetz greift gar nicht.

So würde ich mit gesundem Menschenverstand argumentieren. Allerdings ... im Recht gilt der gesunde Menschenverstand nicht viel. und bei Abmahnungen leider noch viel weniger.

Viele Möglichkeiten sehe ich jetzt nicht:

1. Heinz schaltet die IP-Speicherung erstmal ab

2. Man nutzt den Counter nicht mehr.

3. Man wartet ab und hofft auf sein Glück. Die Abmahn-Anwälte werden ganz SICHER zuschlagen, und einige werden dagegen klagen. Hat man dann erstmal ein Urteil, dann besteht mehr Rechtssicherheit. Das kann aber dauern.

Heinz sollte sich schnell äußern zu dem Thema. Bis dahin werde ich den Counter erstmal von meiner Site nehmen. Das Thema ist mir zu heiß.

Wir, die User, werden uns jedenfalls nicht damit herausreden können, daß der Counter ja die IP speichert und wir keinen Einfluß darauf haben. Dann darf man ihn eben nicht nutzen, wird jeder Richter sagen.

Unsinn ist der ganze Kram in jedem Falle, weil wir, die Nutzer, sowieso eine IP nicht verwenden können, um einen Surfer zu identifizieren. Insofern bräuchte ich sie auch nicht.

www.abmahnwelle.de ist schon mal eine gute Anlaufstelle, wenn man sich informieren will.

Meine eigene Site will ich hier aber auch empfehlen, weil ich denke, daß sie noch über andere hinausgehen wird, im Anspruch. Und ich denke daß es wichtig ist, sich zu engagieren:

www.abmahn-schutz.de

Unabgemahnte Grüße,
Andreas

.
Geschrieben am 09.11.2006 05:20



Ohhh, nun aber mal schön ruhig bleiben. Das was in diesem besagten BGH Urteil angesprochen wurde ist das ein Provider die Verbindungsdaten nicht speichern darf. Da dieser im BGH Urteil angesprochene Provider durch weitere Dienste sich im Internet engagiert, könnte anhand der IP und diesen Diensten ein personenbezogenes Benutzerprofil erstellt werden. Da, wie mein Vorredner schon sagte, ein Provider zum einen die Adressdaten besitzt und zum anderen den Weg des Benutzers durch das Internet verfolgen kann mag es dem einen oder anderen komisch in der Bauchgegend werden.

Was daten-speicherung.de dann im zweiten Absatz verkündet, das was im ersten Posting zitiert wurde, ist aus der Luft gegriffen und weit, weit hergeleitet aus vieleicht zwei Wörtern des BGH Urteil. Wobei es dabei aber, wie gesagt, um was grundsätzlich anderes ging.


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Viele Möglichkeiten sehe ich jetzt nicht:
1. Heinz schaltet die IP-Speicherung erstmal ab
2. Man nutzt den Counter nicht mehr.
3. Man wartet ab und hofft auf sein Glück. Die Abmahn-Anwälte werden ganz SICHER zuschlagen, und einige werden dagegen klagen. Hat man dann erstmal ein Urteil, dann besteht mehr Rechtssicherheit. Das kann aber dauern.


Kurze Meinung von mir:
Punkt 1: ok!
Punkt 2: Ich kann keinen zwingen dazu (leider)
Punkt 3: Da gibt es sicher bessere Opfer im Internet

[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von: Heinz am 09.11.2006 20:10 ]
Geschrieben am 09.11.2006 19:07



Der Provider hat ja übrigens auch angekündigt, das Urteil nur für den Kläger umzusetzen und ansonsten alles beim Alten zu belassen.
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Am 08.11.2006 20:56, hat foto004 dieses geschrieben:

wenn du was "illegales" einbindest haftest du dafür ja auch.


Dazu muß aber auch gerichtlich festgestellt worden sein, daß der PWT-Counter ganz oder teilweise illegal ist. Ich halte mich daher für den falschen Ansprechpartner!
Sollte das Mitloggen der IP-Nummer illegal sein, wird Heinz sicher diese Funktion herausnehmen und damit sollte das Thema erledigt sein.
Geschrieben am 11.11.2006 19:15



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Dazu muß aber auch gerichtlich festgestellt worden sein, daß der PWT-Counter ganz oder teilweise illegal ist. Ich halte mich daher für den falschen Ansprechpartner!
Sollte das Mitloggen der IP-Nummer illegal sein, wird Heinz sicher diese Funktion herausnehmen und damit sollte das Thema erledigt sein.



wen du ein link zu einer seite hast wo ein programm beworben wird mit dem man cd kopierschutz ungangen werden kann (also in deutschland nciht erlaubt ist) kannst du dafür abgemahnt werden. (ist auch schon mehrfach geschehen)

den counter nutzt du aktiv, wenn er etwas "unerlaubtes" macht, bist du dafür verantwortlich da er auf deiner page ist.
(die gesetzestexte sind leider nicht sehr logisch)

naja solange keiner wegen sowas abgemahnt wird, werde ich es auch so weiterlaufen lassen
Geschrieben am 12.11.2006 02:09



du musst es aber nicht zwangsläufig erfahren, wenn es passiert...

und großer Mist, wenn du der Erste bist...
Geschrieben am 12.11.2006 02:21



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Am 12.11.2006 02:21, hat SisX dieses geschrieben:
du musst es aber nicht zwangsläufig erfahren, wenn es passiert...

und großer Mist, wenn du der Erste bist...



naja ich schaue ab und an auf anwaltsseiten (also seiten wo sich die leute für kleines geld nen par antworten holen)
und auch auf abmahnseiten.
wens also losgeht werde ich es schon mitbekommen ^^ derzeit ists bei mir auch nicht so akut, da ich meine noch keine direkten neider zu haben


ich erwarte nciht zu den ersten zu gehören, da gibt es sicherlich lohnendere ziele
Geschrieben am 12.11.2006 02:40



Ich hole mal diesen alten Thread wieder aus der Versenkung.

Es gibt wieder ein BGH-Urteil. Die IP-Protokollierung ist nun für die Dauer von 7 Tagen doch rechtmäßig.

Die Speicherung ist zur Störungsbekämpfung (beispielsweise Spam-Mails, DDoS-Attacken) zulässig.

www.teltarif.de/ip-adresse-speicherung-bgh-urteil-internet/news/41989.html

[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von: mosyr am 13.03.2011 04:13 ]
Geschrieben am 13.03.2011 04:05





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